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   VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01, 24-IV-01   

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https://dejure.org/2001,28159
VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01, 24-IV-01 (https://dejure.org/2001,28159)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 23-IV-01, 24-IV-01 (https://dejure.org/2001,28159)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 23-IV-01, 24-IV-01 (https://dejure.org/2001,28159)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 13, 132 [149]; 49, 364 [368]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 13, 132 [149]; 49, 364 [368]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01
    bei seiner einfachrechtlichen Sichtweise davon ausgehen, dass es aus Gründen des materiellen Rechts darauf nicht ankam (Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 17. September 1998, Vf. 10-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrens auf Verfahrensrecht des Bundes durch das Amtsgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechten der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000, Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95 - JbSächsOVG 6 [1998], 28).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrens auf Verfahrensrecht des Bundes durch das Amtsgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechten der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000, Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95 - JbSächsOVG 6 [1998], 28).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2000 - 19-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01
    Mit Beschluss vom 25. Mai 2000 verwarf der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen die gegen das Urteil des Amtsgerichtes Dresden vom 15. Oktober 1997 erhobene Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer (Vf. 19-IV-00, Vf. 20-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 8-IV-01
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. zuletzt SächsVerfGH, Beschl. v. 26.4.2001 - Vf. 23-IV-01).
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